Übersicht und Erläuterungen zu den Lizenzen


Standard Lizenz

Eine Standard Lizenz erlaubt dir Folgendes:

 

  • Veröffentlichen des Mediums auf einer Website oder in Social Media ohne Begrenzung der Aufrufe.
  • Einbindung des Mediums in E-Mail-Marketing, Werbung auf Smartphones und Tablets, oder digitale Programme, wenn weniger als 500.000 Aufrufe zu erwarten sind z.B. Newsletter, saisonale Ankündigungen u.ä.
  • Reproduktion von bis zu 500.000 Kopien des Mediums in digitalen Medien.
  • Die Quelle und die Urheberschaft des Mediums kann bei Veröffentlichung benannt werden, es besteht aber keine Pflicht.
  • Eine Benennung der Bezugquelle sowie der Urheberschaft kann sich ausschließlich nur auf das Medium in seiner ursprünglichen und unveränderten Form beziehen.
  • Eine Standard Lizenz bietet dir kein ausschließliches, alleiniges Nutzungsrecht des Mediums, daher kann eine Lizenz für das Medium auch von anderen erworben werden.

 

Unter einer Standard Lizenz nicht zulässig:

 

  • Weitergabe des Mediums als eigenständiger Datei, Übertragung und Verkauf der Rechte an dritte Personen, Unternehmen oder Einrichtungen.
  • Das Einbinden oder Verwenden des Mediums bei der Erstellung von Printprodukten, wie Flyer, Broschüren oder Zeitungsanzeigen u.ä.
  • Erstellung von Waren, Vorlagen oder anderen Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Medium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So darfst du damit beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Mediums gekauft werden.
  • Übertragung der Lizenz an mehrere Arbeitgebende oder Kundinnen/Kunden, sofern nicht jeweils eine separate Lizenz für diese erworben wird.

PriNT PLus Lizenz

 Unter einer Print Plus Lizenz zulässig:

 

  • Verwenden des Mediums mit allen im Rahmen der Standard Lizenz gewährten Rechten.
  • Reproduktion des Mediums ohne Beschränkung auf 500.000 Kopien/Aufrufe.
  • Einbindung des Mediums in bestimmte Produkttypen ob Digital oder Print sofern das Medium selbst nicht den Hauptwert des Produkts ausmacht und das Produkt nicht häufiger als 500.000 mal reproduziert wird.
  • Reproduktion von bis zu 500.000 Kopien des Mediums in sämtlichen Medien, beispielsweise auf Produktverpackungen, in gedruckten Marketing-Materialien sowie in digitalen Dokumenten oder Software.
  • darf für Handelsartikel, Vorlagen oder andere Produkte für den Verkauf verwendet werden.
  • Eine Print Plus Lizenz bietet dir kein ausschließliches, alleiniges Nutzungsrecht des Mediums, daher kann eine Lizenz für das Medium auch von anderen erworben werden.

 

Unter einer Print Plus Lizenz nicht zulässig:

 

  • Weitergabe der eigenständigen Datei, Übertragung und Verkauf der Rechte an dritte Personen, Unternehmen oder Einrichtungen.
  • Bei einer maßgeblichen Veränderung, Bearbeitung und Ergänzung des Mediums ist in jedem Falle ein Verweis auf die Bezugsquelle oder Urheberschaft zu unterlassen.
  • Erstellung von Waren, Vorlagen oder anderen Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Medium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So darfst du damit beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Geschirr gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Mediums gekauft werden.
  • Übertragung der Lizenz an mehrere Arbeitgebende oder Kundinnen/Kunden, sofern nicht jeweils eine separate Lizenz für diese erworben wird.

ALL IN Lizenz

 Unter einer All In Lizenz zulässig:

 

  • Verwenden des Mediums mit allen im Rahmen der Standard Lizenz gewährten Rechten.
  • Reproduktion und Nutzung für den Digital- und Printbereich ohne Einschränkung.
  • Das Medium kann verändert werden.
  • Erstellung von Waren oder Handels- und Vertriebsprodukten, deren Hauptwert das Medium selbst darstellt, z. B. für Poster, Kleidung oder Tassen.
  • Eine All In Lizenz bietet dir ein exklusives Nutzungsrecht des Mediums, daher können weitere Lizenzen für das Medium nicht von anderen erworben werden.

Unter einer All In Lizenz nicht zulässig:

 

  • Weitergabe der eigenständigen Datei, Übertragung und Verkauf der Rechte an dritte Personen, Unternehmen oder Einrichtungen.

Redaktionelle Nutzung

Auf Anfrage kann ein Medium der zonfeld library zur redaktionellen Nutzung freigegeben werden.

Zusätzlich zu den oben genannten Lizenzeinschränkungen gilt für ein Medium der zonfeld library mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“:

 

  • Das Medium darf nur in Zusammenhang mit Ereignissen oder Themen verwendet werden, die von aktuellem oder öffentlichem Interesse sind, d. h. in der Regel in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln, Nachrichten-Blogs oder ähnlichen Medien.
  • Das Medium darf ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung der Urheberrechtsinhaberin des Mediums, nicht für kommerzielle Zwecke wie Anzeigen, Werbung, Advertorials oder Handelsartikel verwendet werden.
  • Das Medium darf abgesehen von kleineren Anpassungen zur Verbesserung der technischen Qualität, zum Zuschneiden und zum Ändern der Größe in geringem Umfang nicht geändert und nur unter Beibehaltung des redaktionellen Kontexts und der Integrität des Originals verwendet werden.
  • Bei allen Verwendungszwecken müssen die Website und das IPTC-Feld für die Quellenangabe den angegebenen Dateinachweis enthalten, wie „Name der Urheberin/Agenturname – Judith Werner/https://www.zonfel-library.com“.

 


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LIZENZ- UND NUTZUNGSVEREINBARUNG ZONFELD LIBRARY
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Weitere InformationEN

Falls du weitere Fragen hast:

 

  • Der Lizenztyp, der einem Medium der zonfeld library zugewiesen ist, wird auf der Seite mit der jeweiligen Produktübersicht im Digital Arts Shop angezeigt. Je Medium sind die möglichen zu erwerbenden Lizenzen aufgeführt.
  • Nach Erwerb der Lizenz durch Kaufbestätigung und Zahlungseingang wird diese per E-Mail mit der Rechnung zugesendet.
  • Die Lizenz enthält neben der genauen Inhaltsangabe und ihrer Nutzungsrechte auch die genaue Datenbeschreibung und die ID des Mediums.
  • Die Lizenz ist individualisiert auf die Angaben des Käufers bei Erwerb der Lizenz. Daher sollten diese Angaben korrekt vom Käufer angegeben werden, eine Übertragung der Rechte auf andere Personen, Unternehmen oder Einrichtungen ist unzulässig.
  • Diese Informationen zur Lizenzierung von Medien der zonfeld library gelten für Einzelpersonen sowie für Unternehmenskunden.
  • Wenn du weitere Fragen zu den zonfeld library-Lizenzbedingungen hast, helfe ich dir gern weiter per E-Mail unter: kontakt@zonfeld-library.com
  • Der Download eines lizenzierten Mediums von zonfeld library ist kostenpflichtig, der Nutzer erklärt damit seine Zustimmung zur Lizenzvereinbarung mit zonfeld library über den Erwerb von Nutzungsrechten des gedownloadeten Mediums. Das lizenzrechtliche Eigentum erhält dieser jedoch erst nach erfolgten, nachweislichen Zahlungseingang und der daraufhin zugestellten Lizenzvereinbarung.

 


Hinweis zum Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat nach einem Kauf im Internet ein Widerrufsrecht.

Nach der Widerrufserklärung schickt der Käufer im Normalfall das Produkt zurück und im Gegenzug wird ihm der Kaufpreis erstattet.

Bei digitalen Inhalten, also beispielsweise bei einem Medien-Download, ist dies jedoch nicht möglich und in der Regel eine Löschung nicht nachweisbar. Außerdem könnte der Kunde das Produkt auch schon innerhalb der Frist verwendet haben.

Dennoch gilt das Widerrufsrecht im Grundsatz auch für digitale Inhalte.

Unter welchen Umständen es früher als gesetzlich vorgeschrieben erlischt, wird hier erklärt.

 

Im Rahmen der Omnibus-Richtlinie wurden zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht vorgenommen.

Dazu gehören auch Änderungen am Widerrufsrecht für digitale Produkte.

Stichtag für die Anwendung der neuen Vorschriften ist der 28. Mai 2022.

 

Änderungen bzgl. des Widerrufsrechts nach dem 13.06.2014

Nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie steht nun Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei dem Kauf von digitalen Inhalten zu.

 

Unter welchen Umständen es früher als gesetzlich vorgeschrieben erlischt, wird hier erklärt:

Im Rahmen der Omnibus-Richtlinie wurden zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht vorgenommen.

Dazu gehören auch Änderungen am Widerrufsrecht für digitale Produkte.

Stichtag für die Anwendung der neuen Vorschriften ist der 28. Mai 2022.

 

Unterscheidung des Beginns der Widerrufsfrist:

 

Hierbei sind zwei Varianten denkbar:

 

1. Kauf von digitalen Inhalten auf einem körperlichen Datenträger (z.B. DVD):

 

Hierbei handelt es sich um einen reinen Kaufvertrag bzgl. einer Ware.

Die Frist zum Widerruf beginnt gem. § 356 Absatz 2 Nr. 1 BGB mit der Lieferung der Sache.

 

2. Kauf von digitalen Inhalten auf einem nicht-körperlichen Datenträger (z.B. Streaming, Download, etc.):

 

Die Frist zum Widerruf beginnt schon bei Vertragsschluss, § 356 Absatz 2 Nr. 2 BGB

 

Ausschluss des Widerrufsrechtes:

 

Gem. § 356 Absatz 5 BGB kann ein Unternehmer das Widerrufsrecht jedoch bei dem Kauf von Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern erlöschen lassen:

 

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher  

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und   2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."

 

Mit dieser Vorschrift sollen Missbräuche des Widerrufsrechts und einer damit einhergehenden Verzögerung der Erfüllung seitens des Unternehmers, vorgebeugt werden. Eine Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die AGB sowie eine voreingestellte „Opt-In" Schaltfläche ist nicht ausreichend, es muss eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vorliegen.

Welche der Verbraucher hier bei Kaufabschluss sebständig, durch das anklicken der entsprechenden Schaltfäche bestätigt.